Tagebuch
Unerwartete Beschuldigung
Am 10. April fand ich im Briefkasten einen Fragebogen zur Anhörung vor. Staatsanwalt will prüfen, ob ich einen Straftatbestand mit einem Kommentar auf X gemäß § 86a StGB erfülle. Der Vorgang ist vom 7.10.2024, mithin zwei Jahre her; der Bildschirmausdruck zeigt eine verfremdete Strophe des sogenannten Horst-Wessel-Lieds.
Der Paragraf 86a benennt in Absatz 2 konkret: „Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen, Grußformen“ – Strophen von oder ganze Lieder sind ausdrücklich nicht genannt; außerdem übernimmt er die Ausnahmeregeln aus § 86 StGB Absatz (4). In meiner Stellungnahme zum Tatvorwurf weise ich darauf hin.
Ich erwarte, dass der Vorwurf fallen gelassen wird. Meine Darlegung ist valide. Gleichwohl bleibt ein mulmiges Gefühl zurück. Es ist schon seltsam, die Worte auf die Goldwaage legen zu müssen.
28.2.2024