Parité-Gesetz

Das Land Brandenburg hat das Parité-Gesetz verabschiedet. Dieses zwingt Parteien außer zu Glechverteilung der Geschlechter in der Kandidatenliste auch zu alternierender Abfolge in der Liste.

Die Kandidatenliste ist ein integrales Organisationselement der Demokratie. Sie unterliegt keinen Beschränkungen; beispielsweise ist die Frage, ob Ludwig Erhard überhaupt Mitglied der CDU war, ungeklärt.

Ein Eingriff in die demokratische Substanz bedarf einer Begründung. – Das Magazin Cicero hält online einen Artikel Pro (von S. Laskowski) und einen Contra Parité (von O. Depenheuer) vor.

Wir betrachten Laskowskis Artikel Pro, der also das Parité-Gesetz befürwortet. Laskowski schreibt:

Das Gesetz verpflichtet alle Parteien, die an der Landtagswahl 2024 teilnehmen wollen, zur Aufstellung paritätischer Kandidatenlisten – also abwechselnd Frau-Mann oder umgekehrt. Damit reagiert das Gesetz auf einen anhaltenden demokratischen Missstand.

Die Behauptung des Misstands erfordert Begründung.

Nur 30,9 Prozent der Bundestagsabgeordneten sind Frauen, aber 51,5 Prozent des wahlberechtigten Volkes.

Aus den Zahlen folgt kein Missstand. Die Parlamentarier haben eine parteiinterne „Ochsentour“ hinter sich, ehe sie auf einen vorderen Listenplatz „geadelt“ werden. Also die 31% Frauen „gegen“ 69% Männer.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) spricht von der „strukturellen Benachteiligung von Frauen in der Politik“ (2015, 2 BvR 3058/1).

Klingt nach Frau Baer, aber selbst diesem Flintenweib trau dich die Unverschämtheit nicht zu. Mit Google wurde ich auch nicht klüger. ʼtschuldigung, ohne überprüfbare Quellenangabe glaube ich davon kein Wort. Wenn Sie mir einen Link zukommen lassen, korrigiere ich mich, Frau Laskowski.

Bestehen Parlamente überwiegend aus männlichen Abgeordneten, überwiegt der „männliche Blick“. Immer wieder trifft der Gesetzgeber in dieser Besetzung Regelungen zu Lasten von Frauen, die später wegen „mittelbarer Diskriminierung“ vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt werden.

Ein Beispiel wäre nett. Wie? Keins?

Laskowski zitiert das BVerfG:

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2017 im ‚NPD-Urteil‘ deutlich gemacht: ‚Unverzichtbar für ein demokratisches System sind die Möglichkeit gleichberechtigter Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger am Prozess der politischen Willensbildung und die Rückbindung der Ausübung der Staatsgewalt an das Volk.‘

Tiefe der Linguistik. Laskowski übernimmt den Gendersprech „Bürgerinnen und Bürger“. Klingt schon wieder nach Baer. Ins Normaldeutsch übersetzt heißt es: gleichberechtigte Teilhabe für Bürger (gleich welchen Geschlechts).

Wir unterscheiden zum Einen die Kategorie „Bürger“ (generisches Maskulin), und zum Anderen die „Frauen“ und „Männer“. An anderer Stelle habe ich besprochen, dass das grammatische genus mit dem biologischen Geschlecht nichts zu tun hat; dass der Begriff „Bürger“ die Kategorie betrifft, nicht die männliche Hälfte der Bevölkerung; dass das „generische Maskulin“ nichts Böses ist; dass die Zerstörung dessen durch „geschlechtergerechte“ Wortwahl die deutsche Sprache einer Dimension beraubt.

Vorliegend also ein Paradepferd für den Verfall und Bedeutungsverfälschung: die „gleichberechtigte Teilhabe aller ‚Bürger und Bürgerinnen‘“ – anstelle „aller Bürger“ – suggeriert Gleichberechtigung der Geschlechter.

Als wenn es das gäbe.

Gleich- oder Ungleichberechtigung gibts nur zwischen natürlichen Personen. Sie ist zu benennen nur durch konkrete Verweigerung von Recht, nicht durch Statistik.

Conclusio

Frau Laskowski verteidigt das Parité-Gesetz. Das liegt nahe, weil sie beratend (und ich behaupte mal: bestimmend) mitgewirkt hat. Eine Verteidigung der eigenen Tat. Das ist nicht generisch böse, ebensowenig wie mein vorliegender Artikel.

Aber nennen wir das Kind doch beim Namen.

Samstag, den 23. Februar 2019, um 18 Uhr 20