Popularklage

Diplom-Psychologin Daniela Prousa klagt gegen Robert-Koch-Institut auf Unterlassung:

  1. bei sinkender bzw. gleichbleibender SARS-CoV-2-Positivenquote wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, die Entwicklung sei (sehr) beunruhigend,
  2. dem Antragsgegner zu untersagen, bei einer Positivenrate von einem derart niedrigen Wert wie rund 1%, wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, die Entwicklung sei (sehr) beunruhigend,
  3. dem Antragsgegner zu untersagen, bei Zusammenfassungen einzig die absolute Anzahl der positiven SARS-CoV-2-Tests darzustellen bzw. darauf basierend die kumulativen Fallzahlen oder die Inzidenz ohne Nennung der Positivenquote und des starken Einflussfaktors eines bedeutsamen Testanstieges auf die absoluten Zahlen,
  4. den Antragsgegner zu verpflichten, die unter 1. genannten Behauptungen in seinen täglichen Lageberichten zu COVID-19 vom 25. bis einschließlich 28.08.2020 zu widerrufen und in der Weise richtigzustellen, in der er die Behauptungen verbreitet hat und
  5. dem Antragsgegner die Kosten dieses Verfahrens aufzuerlegen.

Außerdem beantragt sie mit Popularklage, die bayrische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für verfassungswidrig zu erklären und seine Anwendung außer Vollzug zu setzen. (via)

Donnerstag, den 3. September 2020, um 13 Uhr 54