Willkürmaßnahme

Ich bin dem Beispiel von Peter Haisenko gefolgt und habe beim Niedersächsischen Gesundheitsministerium angefragt, wann die Maske fällt. Meine ursprüngliche Frage hatte gelautet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

derzeit besteht in Niedersachsen die Pflicht zum Tragen eines Mund-/Nasenschutzes unter gewissen Bedingungen. Dazu habe ich diese Frage:

Welches Kriterium entscheidet über Aufhebung der Maskenpflicht?

Für Ihre Antwort Danke im Voraus!

Gruß Wolf-Dieter Busch

Die nach Rückfragen letzte – amtliche – Antwort lautet:

Sehr geehrter Herr Busch,

entscheidend ist die Gesamtschau, spezielle Kriterien, z. B. Anzahl der Neuinfektionen, gibt es nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage

Astrid Bank

Ich bin – obwohl völlig gesund – zur Maske vergattert. Eine Verordnung, die mein körperliches Befinden beeinträchtigt. Ein Verstoß ist eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit. Die Frage nach dem Warum erbringt die Nicht-Begründung „Gesamtschau“.

Daraus folgt zwanglos, dass die Maskenpflicht keinem anderen Zweck dient als den Bürger zu knechten. Die Maske ist der Maulkorb des Bürgers.

Den er mittlerweile zum Accessoire erhebt. (Schutz? Wovor?)

Eine Korrespondenz zwischen Ministerium und mir ist ein demokratisch legitimerter Vorgang ohne Pflicht zu Vertraulichkeit. Darum veröffentliche ich sie.

Außerdem rufe ich zu Widerstand auf.


Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Bank,

Ihre Antwort "Gesamtschau" habe ich zur Kenntnis genommen. Sie sehen
es sicher ebenso wie ich als amtlich bestätigte Unverschämtheit an.
Ich habe unsere Korrespondenz veröffentlicht.

http://wolf-dieter-busch.de/html/Tagebuch/2020/Willkuer.htm

Freundliche Grüße

Wolf-Dieter Busch

Am Do., 2. Juli 2020 um 13:09 Uhr schrieb MS - Krims-Zentrale

<krims.zentrale@ms.niedersachsen.de>:
>
> Sehr geehrter Herr Busch,
>
> entscheidend ist die Gesamtschau, spezielle Kriterien, z. B. Anzahl der Neuinfektionen, gibt es nicht.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Im Auftrage
>
> Astrid Bank
>
> Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und
> Gleichstellung MS-Lagestab Corona Hotline der Landesregierung: 0511 120-6000
>
> Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie hier: https://www.ms.niedersachsen.de/dsg/vo-175384.html
>
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Wolf-Dieter Busch <wolf.dieter.busch@googlemail.com>
> Gesendet: Donnerstag, 2. Juli 2020 12:19
> An: MS - Krims-Zentrale <krims.zentrale@ms.niedersachsen.de>
> Betreff: Re: Maskenpflicht
>
> ACHTUNG!! Diese E-Mail erreicht Sie von einem Absender außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltungs-Infrastruktur mit TLS-Verschlüsselung. Bitte klicken Sie auf keine Links oder öffnen Sie keine E-Mail-Anhänge, falls Sie den Absender nicht kennen und nicht wissen, ob der Inhalt sicher ist.
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> Danke für Auskunft für die Regeln zur Maske.
>
> Meine Frage galt aber nicht der Regel, sondern: welches Kriterium entscheidet zu Einführung der Maskenpflicht? Vor allem: welches Kriterium entscheidet zur Aufhebung der Maskenpflicht?
>
> Für Ihre Auskunft Danke im Voraus!
>
> Gruß Wolf-Dieter Busch
>
> Am Do., 2. Juli 2020 um 08:14 Uhr schrieb MS - Krims-Zentrale
> <krims.zentrale@ms.niedersachsen.de>:
> >
> > Sehr geehrter Herr Busch,
> >
> > für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gibt es kein spezielles Kriterium. Der beste Schutz vor Infizierung mit Covid-19 ist, zu anderen Personen mindestens 1,5m Abstand zu halten. Da das in bestimmten Situationen nicht möglich ist, besteht hier eine Verpflichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Wenngleich eine MNB eine Infektion nicht zu 100 % ausschließen kann, erfüllt diese Barriere zumindest eine bestimmte Schutzfunktion.
> >
> > Zwar sind die Infektionszahlen in Niedersachsen derzeit gering, jedoch wird allgemein mit einem Anstieg der Zahlen im Herbst gerechnet. Das Tragen der MNB ist aus präventiver Sicht derzeit noch notwendig, da ein erneuter Lockdown unbedingt verhindert werden sollte.
> >
> > Mit freundlichen Grüßen
> > Im Auftrage
> >
> > Astrid Bank
> >
> > Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und
> > Gleichstellung MS-Lagestab Corona Hotline der Landesregierung: 0511
> > 120-6000
> >
> > Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach
> > der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie hier:
> > https://www.ms.niedersachsen.de/dsg/vo-175384.html
> >
> >
> >
> >
> > -----Ursprüngliche Nachricht-----
> > Von: Wolf-Dieter Busch [mailto:wolf.dieter.busch@googlemail.com]
> > Gesendet: Montag, 29. Juni 2020 10:33
> > An: Poststelle (MS) <Poststelle@ms.niedersachsen.de>
> > Betreff: Maskenpflicht
> >
> > ACHTUNG!! Diese E-Mail erreicht Sie von einem Absender außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltungs-Infrastruktur mit TLS-Verschlüsselung. Bitte klicken Sie auf keine Links oder öffnen Sie keine E-Mail-Anhänge, falls Sie den Absender nicht kennen und nicht wissen, ob der Inhalt sicher ist.
> >
> > poststelle@ms.niedersachsen.de
> >
> > Betreff: Maskenpflicht
> >
> > An Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit
> >
> > Sehr geehrte Damen und Herren,
> >
> > derzeit besteht in Niedersachsen die Pflicht zum Tragen eines
> > Mund-/Nasenschutzes unter gewissen Bedingungen. Dazu habe ich diese
> > Frage:
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> > Die Wahrheit ist irgendwo dort draußen.
> > Kennt zufällig jemand die URL?
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Samstag, den 4. Juli 2020, um 14 Uhr 56