Anmerkung zu den Protesten der Landwirte
Die gerade laufende Protestwelle hatte zum Anlass die windige Finanzierung der ideologieverseuchten „Ampel“-Regierung – gerade vom Bundesverfassungsgericht abgestraft wegen verfassungswidriger Umwidmung ist sie ständig auf der Suche nach neuen Opfern.
Die Nicht-Versteuerung von landwirtschaftlichen Kfz und Agrar-Diesel ist doch „Subvention“ mit Sparpotenzial, fragt sich der Finanzminister?
Unzutreffend. Kfz- und Mineralölsteuer sind zweckgebunden für Bau und Erhalt der Verkehrs-Infrastruktur, also Straßen und Autobahnen, von denen der Kfz-Nutzer ja profitiert.
So weit, so gerecht.
Nun zum Landwirt. Der Diesel treibt sämtliches landwirtschaftliches Gerät an, sei es der Mähdrescher oder sei es der demnächst auszurangierende Lanz Bulldog. Der Verbrauch des Diesels findet statt auf dem Hof oder auf dem Acker, nicht auf der Straße.
Die sogenannte Subvention des Agrar-Diesels ist darum schlichte Entschädigung.
Wenn nun die Steuer – zweckfremd – für landwirtschaftlichen Arbeitsbetrieb erhoben wird, wirkt sie für den Landwirt ökonomisch erdrosselnd. Sie sollte verfassungswidrig sein.
Der Landwirt verdient unsere Solidarität.
Nachtrag 11.01.2024 AUF1-Sendungen zu den Bauernprotesten:
10.1.2024
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