Nichtigkeitsklagen gegen bedingte Zulassung der experimentellen Substanzen

Evidenzbasiertes Handeln der Regierungen und er EU-Kommission ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Interessen von uns EU-Bürgern effektiv verfolgt werden.

Wissenschaftliche Evidenz liegt den von mir dem von mir dem Europäischen Gerichtshof eingebrachten Nichtigkeitsklagen gegen die bedingte Zulassung vonseiten der EU-Kommission der experimentellen, auf Gen-Technik basierenden Substanzen, die uns als Covid-19-Vakzine verkauft werden, zugrunde. Es geht dabei darum, dass nachgewiesen wird, dass weder die EU noch die WHO ordnungsgemäß einen effektiven Zustand der europaweiten bzw. weltweiten Bedrohung der öffentlichen Gesundheit nachgewiesen haben.

Wir wissen, dass die sogenannten Covid-19-Fälle fast ausschließlich durch die missbräuchliche Anwendung von PCR-Tests sehr oft auf symptomlosen Personen ermittelt wurden und darauf die Covid-19-Maßnahmen der Regierungen und der EU-Kommission beruhen.

(Quelle)

Mittwoch, den 4. August 2021, um 18 Uhr 42