Wahlanfechtung
Bei den Wahlen am 26. September 2021 gab es in Berlin gravierende Fehler. Von den Medien dokumentiert:
Verstoß gegen §12 BWahlG und GG Art. 38 – Wahlrecht nur bei Volljährigkeit:
- Mehrfach alle Wahlscheine an unter 18-Jährige oder EU-Ausländer ausgegeben
- Minderjährige konnten auch per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen
- Offenbar haben in Berlin auch Minderjährige gewählt
Verstoß gegen §12 BWahlG (1) – Wahlrecht nur für Bundesbürger:
- Wieder Wahl-Panne in Berlin! Ich könnte mehr wählen, als ich darf
- Offenbar haben in Berlin auch Minderjährige gewählt
Wahlbenachrichtigung auch an Verstorbene:
Falsche Stimmzettel im Wahllokal:
Zu wenig Stimmzettel im Wahllokal vorgehalten:
- Fehlende und falsche Stimmzettel – Wahlen in Berlin laufen teils chaotisch
- Wer für das Berliner Wahlchaos wirklich verantwortlich ist
- Berliner stehen nach 19 Uhr noch an
Vermutlich „Spitze des Eisbergs“:
Verstöße gegen §§ 12, 30, 32 BWahlG und gegen Art. 38 GG.
Wegen schätzungsweise hoher Anzahl bei knappem Ausgang für einzelne Parteien sind die Verstöße mandatsrelevant. Staatsrechtler Rupert Scholz: Jeder Bundesbürger kann Prüfung der Berliner Wahlen einfordern.
Wer – wie ich – die Wahl anfechten will, der kann bei Atlas Initiative ein Musterschreiben runterladen, ausdrucken und mit Briefpost (nicht Email!) schicken an
Deutscher Bundestag
Wahlprüfungsausschuss
Sekretariat
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Oder Telefax: 030/227–36600
Und schicke Woche noch!
Nachtrag – Wahlprüfungsausschuss hat mir geantwortet und um schriftliche Begründung (mit Unterschrift) gebeten. Ist unterschrieben und abgeschickt.
Nachtrag 30.09.2022 – Berliner Zeitung – Vorläufige Einschätzung: Verfassungsgericht hält Berliner Wahlen für ungültig – die endgültige Entscheidung steht noch aus.
Sonntag, den 31. Oktober 2021, um 9 Uhr 31
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