Wahlanfechtung

Bei den Wahlen am 26. September 2021 gab es in Berlin gravierende Fehler. Von den Medien dokumentiert:

Verstoß gegen §12 BWahlG und GG Art. 38 – Wahlrecht nur bei Volljährigkeit:

Verstoß gegen §12 BWahlG (1) – Wahlrecht nur für Bundesbürger:

Wahlbenachrichtigung auch an Verstorbene:

Falsche Stimmzettel im Wahllokal:

Zu wenig Stimmzettel im Wahllokal vorgehalten:

Vermutlich „Spitze des Eisbergs“:

Verstöße gegen §§ 12, 30, 32 BWahlG und gegen Art. 38 GG.

Wegen schätzungsweise hoher Anzahl bei knappem Ausgang für einzelne Parteien sind die Verstöße mandatsrelevant. Staatsrechtler Rupert Scholz: Jeder Bundesbürger kann Prüfung der Berliner Wahlen einfordern.

Wer – wie ich – die Wahl anfechten will, der kann bei Atlas Initiative ein Musterschreiben runterladen, ausdrucken und mit Briefpost (nicht Email!) schicken an

Deutscher Bundestag
Wahlprüfungsausschuss
Sekretariat
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Oder Telefax: 030/227–36600

Und schicke Woche noch!


Nachtrag – Wahlprüfungsausschuss hat mir geantwortet und um schriftliche Begründung (mit Unterschrift) gebeten. Ist unterschrieben und abgeschickt.

Nachtrag 30.09.2022 – Berliner Zeitung – Vorläufige Einschätzung: Verfassungsgericht hält Berliner Wahlen für ungültig – die endgültige Entscheidung steht noch aus.

Sonntag, den 31. Oktober 2021, um 9 Uhr 31