Crowdfunding für Klage
Grüne raus aus Parlamenten
Al Capone, der berühmte Staatsfeind Nr. 1 der USA, war der Inbegriff des organisierten Verbrechens. In den Bandenkriegen ging er kaltblütig und brutal vor und beging auch selbst Morde. Seine einzige langjährige Gefängnisstrafe erhielt er jedoch wegen einer vergleichsweisen Lappalie: Steuerhinterziehung.
Bei der legalen organisierten Bandenkriminalität namens „Bündnis 90 / Die Grünen“ drängen sich Vergleiche auf. Und auch hier könnte diese nahezu unangreifbare Organisation eine vermeintliche Kleinigkeit ihre Macht kosten:
Alle Landeslisten der Partei „Bündnis 90 / Die Grünen“ sind auf Grundlage der nachweislich verfassungswidrigen Satzung der Grünen entstanden. Daher sind (eigentlich) alle Zweitstimmen der Grünen ungültig. „Eigentlich“ heißt: Sofern das Grundgesetz auch für Parlamente gilt.
Wir sammeln Geld für eine Klage vor dem Landesverfassungsgerichtshof NRW, um die Zweitstimmen der Grünen wegen Verfassungswidrigkeit für ungültig erklären zu lassen. Dabei ist es uns gelungen, den renommierten Verfassungsrechtler Prof. Dr. jur. Karl Albrecht Schachtschneider als Anwalt zu gewinnen.
Bei der Klage gibt es zwei Möglichkeiten:
- Wir gewinnen. Die Grünen fliegen aus dem Landtag NRW. Die Landesregierung NRW ist gestürzt. Eine Kettenreaktion wird ausgelöst, infolge derer die Grünen (mit Ausnahme weniger Direktmandate) aus allen Parlamenten fliegen, weil alle Zweitstimmen für Bündnis 90 / Die Grünen ungültig sind.
- Wir verlieren. Der Landtag NRW und der Verfassungsgerichtshof NRW zeigen, dass sie außerhalb des Grundgesetzes stehen und dessen Anwendung verweigern. Die öffentliche Debatte darüber wird den Grünen, ihren Koalitionspartnern und dem politischen Establishment enorm schaden.
Falls Sie die Chance unterstützen möchten, die Grünen (Zweitstimmen-Abgeordnete) aus den Parlamenten zu klagen, überweisen Sie bitte an folgende Bankverbindung:
Kontoinhaber: Jörg Gastmann
Verwendungszweck: Klage VerfGH NRW
IBAN: DE52120300001077876389 (DKB Bank)
BIC: BYLADEM1001
Die Fakten
- Alle Spitzenplätze sind Frauen vorbehalten
- Frauenquoten von 100% und 0% Männern sind möglich.
- Männeranteil ist auf 50% begrenzt, 0% ist möglich.
- Wer biologisch als Mann geboren wurde, sich aber als Frau definiert, konkurriert nicht mit Frauen-Listenplätzen, sondern mit Männer-Listenplätzen.
Details
Stellen Sie sich vor, die AfD hätte eine Satzung, in der alle Landeslisten (dito Listen auf unteren politischen Ebenen) mindestens 50% Männer enthalten müsste. Eine Landesliste aus 100% Männern wäre möglich. Der Anteil der Frauen wäre bei Kandidaturen auf 50% begrenzt. Transmenschen dürften mit Frauen-Quotenplätzen konkurrieren, nicht aber mit Männer-Quotenplätzen. Jeder Spitzenkandidat müsste ein Mann sein. Frauen wären von Spitzenplätzen ausgeschlossen.
Das gäbe nicht nur einen Aufschrei der Medien, sondern wahrscheinlich auch Klagen gegen die AfD, um sie wegen des unzweifelhaften Verstoßes gegen das Verbot der Geschlechterdiskriminierung gemäß Artikel 3 Grundgesetz aus den Parlamenten auszuschließen. Wir sind sicher, dass die Richter in diesem Fall gegen die AfD entscheiden würden.
Nun tauschen Sie die AfD gegen Bündnis 90 / Die Grünen aus und Männer gegen Frauen. Genau das ist die Situation. Die Grünen sowie der Bundestag und die Landtage sowie Kreistage, Europarlament etc. sind als Verfassungsorgane teilweise verfassungswidrig besetzt.
Anlässlich der verfassungswidrigen Zweitstimmen für die Grünen bei der Bundestagswahl reichten wir 2021 eine Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht erklärte, dass es die Beschwerde nicht zur Entscheidung annehme. Aber nicht, weil die Klage unbegründet wäre, sondern weil wir als Wähler angeblich nicht klageberechtigt seien, wenn es darum geht, ob Abgeordnete verfassungsgemäß gewählt wurden. Das ist wie in so vielen anderen Fällen (Corona-Maßnahmen, Impfpflicht, etc.) ein klarer Akt der Rechtsbeugung, denn Paragraph 93a Verfassungsgerichtsgesetz besagt: „Die Verfassungsbeschwerde … ist zur Entscheidung anzunehmen, soweit ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt.“ Und das ist hier unzweifelhaft der Fall.
Über den Sachverhalt schrieben wir bei ansage.org:
- https://ansage.org/sind-zweitstimmen-der-gruenen-bei-der-bundestagswahl-ungueltig/
- https://ansage.org/sind-alle-zweitstimmen-der-gruenen-bei-der-bundestagswahl-ungueltig-2/
- https://ansage.org/nrw-wahl-alle-zweitstimmen-fuer-die-gruenen-ungueltig/
- https://ansage.org/nrw-gruene-zweitstimmen-ungueltig-correctiv-blamiert-sich/
Nachdem sich nun der Landtag konstituiert und eine schwarzgrüne Regierung in NRW gebildet hat, erhielten wir nun die Ablehnung der Beschwerde – die unsere Argumentation sogar noch untermauert, aber trotzden abbügelt.
Unserem Rechtsverständnis nach ist eine Partei so lange frei, in ihrer Satzung groteske und verfassungswidrige Dinge (wie zum Beispiel den Ausschluss von Mitgliedschaften für Menschen mit schwarzer Hautfarbe) zu beschließen, wie sie an keiner Wahl teilnimmt. Sobald eine Partei jedoch an einer Wahl teilnimmt, um Teil eines Verfassungsorgans zu werden, müssen auch die Satzungen und Kandidaturen/Landeslisten zwingend verfassungsgemäß sein. Und das ist bei Bündnis 90 / Die Grünen unzweifelhaft nicht der Fall.
Ist Deutschland ein Rechtsstaat?
Bezüglich der Klage sehen wir als juristisch erfahrene Laien und politisch aufmerksame Beobachter durchaus das Problem, dass in Deutschland die Rechtsprechung bei politischen Themen außer Kraft ist:
- Das von den Regierungsparteien gekaperte Bundesverfassungsgericht (BverfG) beging in vielen Fällen Rechtsbeugung (Ignorieren von § 93a Verfassungsgerichtsgesetz) und Arbeitsverweigerung (Verfassungsbeschwerden gegen Corona-Maßnahmen, Impfpflicht etc.).
- Zudem sprach das BVerfG verfassungswidrige Urteile entgegen früherer eigener Urteile (Impfpflicht mitsamt Todesrisiko vs. Verbot des Aufwiegens von Menschenleben beim Luftsicherheitsgesetz) bzw. Urteile ohne Beweisaufnahme („Klimaschutz“-urteil).
- Auch andere Gerichte beugten das Recht und ignorierten die Grundrechte und die Pflicht zu Beweisaufnahmen, Anhörung von Experten der Gegenseiten.
- Richter, die politisch unerwünschte Urteile („Weimar-Urteil“) fällen, werden angegriffen und eingeschüchtert, etc.
Dass das Bundesverfassungsgericht unter Herrn Harbarth noch stärker als je zuvor die Regierungsparteien vor der Verfassung schützt statt umgekehrt, ist vollkommen offensichtlich. Es würde uns überraschen, wenn das beim Verfassungsgerichtshof NRW anders wäre.
Wie gesagt: Entweder gewinnen wir direkt – oder indirekt, indem wir die Verfassungswidrigkeit der Parlamente und höchsten Gerichte vorführen.
Spendenkonto, Verwendung und Transparenz
Wir benötigen einen Betrag von etwa 15.000 Euro für die Anwalts- und Verfahrenskosten. Da Crowdfunding-Plattformen oppositionellen Bewegungen oft das Konto sperren, verwenden wir ein eigenes Konto. Wir legen in Screencast-Videos (verlinken wir hier) alle Geldeingänge und -ausgänge offen.
Der Kontoinhaber Jörg Gastmann (Sprecher von economy4mankind, siehe Impressum) garantiert persönlich die zweckgebundene Verwendung ausschließlich für die Klage beim Landesverfassungsgerichtshof NRW (VerfGH NRW). Sollte ein Restbetrag übrig sein, überweisen wir ihn vollständig an den Ambulanten Kinder Hospizverein in Düsseldorf.
Falls Sie die Chance unterstützen möchten, die Grünen (Zweitstimmen-Abgeordnete) aus den Parlamenten zu klagen, überweisen Sie bitte an folgende Bankverbindung:
Kontoinhaber: Jörg Gastmann
IBAN: DE52120300001077 8763 89
Verwendungszweck: Klage VerfGH NRW
BIC: BYLADEM1001
Sobald das Spendenziel (Finanzierung der Klage) erreicht ist, geben wir es auf dieser Seite bekannt.
https://www.economy4mankind.org/crowdfunding-klage-gruene-raus-aus-parlamenten/
Montag, den 19. September 2022, um 20 Uhr 11
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