Veganerin Raffaela Raab

Die Sendung „Fellner! Live“ bringt ein Streitgespräch zwischen der Veganerin Raffaela Raab und Gerald Grosz.

Der Veganismus – zur Erinnerung – lehnt nicht nur tierische Nahrung ab, einschließlich Eiern und Molkereiprodukten, sondern fordert dies allgemein von der Gesellschaft.

Raab argumentiert im Wesentlichen mit Verletzung des Tierrechts. Grosz argumentiert – andere Ebene – mit politischem Freiheitsbegriff.

Groszʼ Argument der evolutionären Bedeutung unserer Ernährung entgegnet Raab sinngemäß: wenn wir die Möglichkeit haben, Mangel durch Fehlernährung medikamentös auszugleichen, bedürfte es schon guter Gründe, das Recht des Tiers auf Leben zu verletzen. Sie greift zu Vergleichen des Speziesismus mit Rassismus. Sie leitet daraus eine moralische Verpflichtung her.

Ein Gedanke findet in der Diskussion keine Erwähnung, den ich hier anführen will: abseits von Tierschutz und Abendländischer moralischer Norm, kein Tier zum Spaß zu quälen – kann ein Tier überhaupt Träger eines Rechts sein?

Der Begriff „Recht“ in unserem Sinn setzt Gegenseitigkeit voraus. So wie ich zu Gerechtigkeit verpflichtet bin, so darf ich Gerechtigkeit vom Gegenüber erwarten; sollte das Gegenüber meine Rechte verletzen, kann ich ihn dafür belangen.

Genau an dieser Gegenseitigkeit fehlt es hier: das Tier ist grundsätzlich nicht belangbar für irgendwelche Rechtsverletzung. Aus dieser fehlenden Gegenseitigkeit leite ich ab: nein, kein Tier ist Träger irgendwelchen Rechts.

Im Übrigen schauen Sie das Video an. Lassen Sie Raabs Metaphorik auf sich wirken.

Frau Raab wirkt auf mich äußerlich übrigens leicht ausgehungert, ihre Reaktion wirkt auf mich unnatürlich – beim Zuhören ist sie nahezu unnatürlich ruhig, um dann, wenn sie an der Reihe ist, stakkatomäßig loszusprechen.

Ich bin nicht vom Fach, aber ich wäre nicht überrascht, wenn Frau Raab unter auch seelischem Einfluss der Medikamente steht, auf die sie zum Ausgleich für ihren Veganismus sowieso angewiesen ist.

Dienstag, den 18. Juli 2023, um 8 Uhr 39