Volksverhetzung

Wie die Süddeutsche meldet, bestätigt ein Berufungsverfahren F. Jägers Verurteilung wegen Volksverhetzung (Sicherungskopie). Was war geschehen? Ich beziehe mich auf Inhalt der Meldung in der Süddeutschen:

Vorgeschichte

Im Jahr 2021 kritisierte Jäger auf Facebook die Staatlichen Maßnahmen unter Vorwand einer Pandemie. Auf Facebook veröffentlichte er eine Meldung mit Video unter dem Titel „Initiieren Markus Söder und andere Politiker einen Volkszorn gegen Ungeimpfte?“ (zwischenzeitlich gelöscht); er warf der Regierung vor, „nach bekanntem Muster Ungeimpfte zum Sündenbock zu machen“. Die Meldung wurde rege kommentiert und bewertet.

Vorwurf

Die Justiz beantragte Strafbefehl gegen Jäger wegen Volksverhetzung; Jäger legte Einspruch ein; in der Hauptverhandlung kam es zur Verurteilung, weil er Verbrechen an den Juden während des Nationalsozialismus verharmlost und bagatellisiert habe; in Berufung wies Jäger auf Gefahr einer Reichtspogromnacht.

Der Staatsanwalt hatte sich laut Zeitung für die Wortwahl „Zündler“ und „Benzin in Brände gekippt“ entschieden.

Der inkriminierte Vorgang

Die mit Eindämmung einer Pandemie begründeten Maßnahmen waren im Volk ebenso umstritten wie die Behauptung einer realen Gefahr. Jägers Facebook-Eintrag bezog sich sowohl, was seine Absicht betraf, als auch seine Perzeption durch die Leser, zweifellos auf die Grundrechte beschneidenden Maßnahmen sowie einer – damals noch im Raum stehenden – Pflicht zu einer Impfung.

Jäger verglich die Vorgänge mit jenen in Deutschland, die 1938 in der Reichskristallnacht mündeten: für Missstand wurde ein Schuldiger ausgeguckt, damals der „Jude“, 2021 der „Ungeimpfte“.

Eine Polemik: tatsächlich? Die Judenverfolgung begann nicht mit dem Holocaust. Sondern mit dem Holocaust endete sie. Der Nacht, in der die Geschäfte und Synagogen zerschlagen wurden, waren vorausgegangen staatlich organisierte publizistische Hetzkampagnen gegen die Juden; Gewaltexzess kam erst später.

Bewertung des Urteils

Das Urteil gegen Jäger gründet auf „Verhetzung durch Verharmlosung des Holocaust“. Dem Autor (Bj. 1954) sind aus eigener Schulzeit Revisionisten bekannt, die Massenmorde in Abrede stellten.

  1. Ist Jäger mit denen vergleichbar?
  2. Vertrat er die Meinung, der Holocaust sei „nicht so schlimm“ gewesen?
  3. Konnte seine Kritik dahingehend, also als verhetzend, verstanden werden?

Ich schlage vor, alle drei Fragen sind – für den normalen Menschenverstand – mit Nein zu beantworten. Man mag Jägers AfD-Mitgliedschaft böse finden: egal.

Dass dennoch Jäger unzutreffend verurteilt wurde geschah durch Ausnutzung eines objektiven Kriterien unzugänglichen Elements: dem Vorwurf Volksverhetzung. Die Verurteilung muss also zwingend andere Beweggründe haben als diesen Tatbestand.

Zwei Motive bieten sich an:

Deutschland findet zurück zu den gesellschaftlichen Normen von 1933-1945.

Samstag, den 19. August 2023, um Uhr 42